Zinshausverwaltung


Kaufmännische Hausverwaltung:


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Erstellung von Jahresabrechnungen als Anlage zur Einkommenssteuererklärung. Die Abrechnungen werden in der Regel bis zum 31. Januar eines jeden Jahres erstellt. Diese informieren Sie über den Stand des Verwaltungskontos, Mieteingänge und die Höhe der Reparaturkosten u.a.m.

- Durchführung von Vorabnahmen nach Kündigungseingang
- Durchführung von Endabnahmen
- Rechtzeitige Neuvermietung veranlassen

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Erstellung von Monats/Quartalsabrechnungen (je nach Wunsch) über die eingehenden Mieten und ausgehenden Kosten

- Überwachung von Dienstleistern wie Hausmeister, Treppenhausreinigung etc.

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    Regelmäßiges Überprüfen laufender Verträge (z.B. Versicherung) auf Einsparpotenzial und Vertragsbestandteile

- Abwicklung von Versicherungsschäden

- Lohn/Gehaltsabrechnung der auf Basis eines "Minijobs" eingestellten Dienstleister

- Schriftverkehr mit Mietern, Dienstleistern und Handwerkern führen


Technische Hausverwaltung:

- Einholung von Angeboten für laufende Reparaturen

- Beaufsichtigung der laufenden Reparaturen

- Planung von aufwendigen Sanierungsmaßnahmen (z.B. Balkon- oder Fassadensanierung)

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      regelmäßige Begehung der Wohnanlagen, um zukünftigen Erhaltungsaufwand rechtzeitig festzustellen

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